beglaubigen

beglaubigen

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be|glau|bi|gen [bə'glau̮bɪgn̩] <tr.; hat:
amtlich als echt, richtig, wahr bestätigen:
die Abschrift eines Zeugnisses beglaubigen [lassen].

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be|glau|bi|gen 〈V. tr.; hatglaubhaft machen, (amtl.) bestätigen, bezeugen ● die Abschrift vom Zeugnis durch die Polizei \beglaubigen lassen; deine gute Absicht beglaubige ich dir gern; eine Unterschrift, Urkunde, Vollmachten \beglaubigen; eine notariell beglaubigte Abschrift vorlegen

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be|glau|bi|gen <sw. V.; hat [zu veraltet glaubig = glaubwürdig]:
1. amtlich, von amtlicher Stelle als richtig, wahr, echt bestätigen:
etw. notariell b.;
eine Urkunde b.;
dieser Ausspruch ist nicht hinreichend beglaubigt (dokumentiert).
2. (einen diplomatischen Vertreter) in seinem Amt bestätigen, akkreditieren:
ein bei einem benachbarten Staat beglaubigter Botschafter.

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be|glau|bi|gen <sw. V.; hat [zu veraltet glaubig = glaubwürdig]: 1. amtlich, von amtlicher Stelle als richtig, wahr, echt bestätigen: etw. notariell b.; er ließ die Urkunde b.; eine beglaubigte Fotokopie; dieser angebliche Ausspruch ist nicht hinreichend beglaubigt (dokumentiert). 2. (einen diplomatischen Vertreter) in seinem Amt bestätigen, akkreditieren: ein bei einem benachbarten Staat beglaubigter Botschafter.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • beurkunden — beglaubigen; für echt befinden; bestätigen; verbürgen; authentisieren; bevollmächtigen; akkreditieren; legalisieren * * * be|ur|kun|den 〈V. tr.; hat〉 1. durch Urkunde(n) …   Universal-Lexikon

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