- beglaubigen
- beurkunden; für echt befinden; bestätigen; verbürgen; authentisieren; bevollmächtigen; akkreditieren; legalisieren; erweisen; begründen; erhärten; besagen; beweisen
* * *
be|glau|bi|gen [bə'glau̮bɪgn̩] <tr.; hat:amtlich als echt, richtig, wahr bestätigen:die Abschrift eines Zeugnisses beglaubigen [lassen].Syn.: ↑ anerkennen, ↑ bekräftigen, ↑ bescheinigen, ↑ bezeugen, ↑ quittieren, ↑ unterschreiben, ↑ versichern.* * *
be|glau|bi|gen 〈V. tr.; hat〉 glaubhaft machen, (amtl.) bestätigen, bezeugen ● die Abschrift vom Zeugnis durch die Polizei \beglaubigen lassen; deine gute Absicht beglaubige ich dir gern; eine Unterschrift, Urkunde, Vollmachten \beglaubigen; eine notariell beglaubigte Abschrift vorlegen* * *
be|glau|bi|gen <sw. V.; hat [zu veraltet glaubig = glaubwürdig]:1. amtlich, von amtlicher Stelle als richtig, wahr, echt bestätigen:etw. notariell b.;eine Urkunde b.;dieser Ausspruch ist nicht hinreichend beglaubigt (dokumentiert).2. (einen diplomatischen Vertreter) in seinem Amt bestätigen, akkreditieren:ein bei einem benachbarten Staat beglaubigter Botschafter.* * *
be|glau|bi|gen <sw. V.; hat [zu veraltet glaubig = glaubwürdig]: 1. amtlich, von amtlicher Stelle als richtig, wahr, echt bestätigen: etw. notariell b.; er ließ die Urkunde b.; eine beglaubigte Fotokopie; dieser angebliche Ausspruch ist nicht hinreichend beglaubigt (dokumentiert). 2. (einen diplomatischen Vertreter) in seinem Amt bestätigen, akkreditieren: ein bei einem benachbarten Staat beglaubigter Botschafter.
Universal-Lexikon. 2012.